Rücknahme von Elektrogeräten gem. § 19 ElektroG
Ausrangierte Elektro- und Elektronikprodukte sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, d.h. über eine zugelassene Sammelstelle fach- und umweltgerecht zu entsorgen oder zur Entsorgung an den Hersteller zurückzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder den gewerblichen Restmüll ist gesetzlich untersagt.
Als Hersteller sind wir grundsätzlich verpflichtet, Altgeräte unserer Kunden zurückzunehmen, wobei Rücknahmen nicht kostenlos angeboten werden müssen. Bitte beachten Sie, dass Anbauteile und Komponenten, welche nicht zum ursprünglichen Lieferzustand gehören, nicht zurückgenommen werden. Darüber hinaus muss das Gerät frei von gefährlichen Verunreinigungen sein und eventuell gespeicherte persönliche Daten müssen gelöscht werden.
Um ein Elektro- oder Elektronikprodukt zurückzusenden, wenden Sie sich bitte an unseren Innendienst.